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   VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708   

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VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708 (https://dejure.org/2022,1736)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2022 - 6 CE 21.2708 (https://dejure.org/2022,1736)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2022 - 6 CE 21.2708 (https://dejure.org/2022,1736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • bayern.de PDF

    Bund darf Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof vorläufig nicht besetzen

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123; BBG § 46 DRiG i.V.m. § 22 Abs. 1, 9
    Bewerbungsverfahrensanspruch - Beurteilung im höheren Statusamt bei formal gleicher Bewertung besser

  • rewis.io

    Richterrecht, Konkurrentenstreit, Bundesfinanzhof, Vizepräsident, Bewerbungsverfahrensanspruch, Leistungsvergleich, Beurteilung, Vergleichbarkeit bei unterschiedlich bewerteten Statusämtern

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Bund darf Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof vorläufig nicht besetzen

  • lto.de (Kurzinformation)

    BFH weiter ohne Vizepräsidenten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bund darf Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof vorläufig nicht besetzen - Leistungsvergleich der Bewerber rechtsfehlerhaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2022, 1143
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 3 CE 17.434

    Konkurrentenstreit um die Stelle des Präsidenten des Finanzgerichts München

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708
    Hierbei ist darauf zu achten, dass die dem Vergleich der Konkurrenten zugrunde gelegten Beurteilungen untereinander vergleichbar sind (BayVGH, B.v. 24.4.2017 - 3 CE 17.434 - juris Rn. 35).

    Die Korrelation zwischen Wertigkeit des Amts und Bezügehöhe besteht dabei über Laufbahnen und Besoldungsgruppen hinweg im Verhältnis zwischen allen Beamten und Richtern (BayVGH, BayVGH. B.v. 24.4.2017 - 3 CE 17.434 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Die Auswahl des Antragstellers bei fehlerfreier Wiederholung des Auswahlverfahrens erscheint möglich (zum Maßstab BayVGH, B.v. 24.7.2017 - 3 CE 17.434 - juris Rn. 50 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708
    Bezugspunkt der Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG ist das angestrebte Statusamt (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 28).

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 21).

    Das ergibt sich aus dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 59; BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 52; BayVGH, U.v. 20.8.2020 - 6 B 18.2657 - juris Rn. 22).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708
    Dem trägt er dadurch Rechnung, dass er grundrechtsgleiche Rechte auf eine ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; dazu etwa BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 31; BVerwG, B.v. 28.5.2021 - 2 VR 1.21 - juris Rn. 15).

    Verletzt der Dienstherr das aus Art. 33 Abs. 2 GG resultierende subjektive Recht durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung, so kann der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl wenigstens möglich erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 57, B.v. 9.8.2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 70).

    Das ergibt sich aus dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 59; BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 52; BayVGH, U.v. 20.8.2020 - 6 B 18.2657 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708
    Anzusetzen ist danach im Ergebnis ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt zu zahlenden Bezüge der Endstufe (BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - BayVBl 2018, 390; hier für Besoldungsgruppen R 8 mit Amtszulage: x 12 ./. 4 = 35.597,40 EUR).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708
    Der Leistungsvergleich unter mehreren Bewerbern im Rahmen einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG hat - vor allem - anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 32 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das Leistungsvermögen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (BVerwG, B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 24; U.v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das Leistungsvermögen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (BVerwG, B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 24; U.v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - juris Rn. 21).
  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708
    Verletzt der Dienstherr das aus Art. 33 Abs. 2 GG resultierende subjektive Recht durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung, so kann der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl wenigstens möglich erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 57, B.v. 9.8.2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 70).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708
    Bei der "Ausschärfung" der dienstlichen Beurteilungen hat der Dienstherr auch darüber zu entscheiden, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zählenden Umständen er bei der Auswahlentscheidung größeres Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.2011 - 2 VR 3.11 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 6 CE 19.1508 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708
    Vielmehr hängt das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerfG, B.v. 4.7.2018 - 2 BvR 1207/18 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 1.21

    Erfolgloser Konkurrenteneilantrag gegen Ausschluss vom Auswahlverfahren wegen

  • VGH Bayern, 20.08.2020 - 6 B 18.2657

    Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen bei unterschiedlichen Statusämtern

  • VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351

    Erfolgloser Eilantrag in einem Konkurrentenstreit (Vorsitzende Richterin am

  • VG München, 14.10.2021 - M 5 E 21.1307

    Auswahlentscheidung zur Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof

  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

  • VGH Bayern, 04.04.2024 - 6 CE 24.220

    Bundesrichterrecht, Konkurrentenstreit, Bundespatentgericht, Vorsitzender

    Bei der "Ausschärfung" der dienstlichen Beurteilungen hat der Dienstherr auch darüber zu entscheiden, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zählenden Umständen er bei der Auswahlentscheidung größeres Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.2011 - 2 VR 3.11 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2708 - juris Rn. 21).
  • OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22

    Anspruch auf einstweilige Anordnung im Auswahlverfahren für

    Der vorliegende Fall ist nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, der dem vom Antragsteller zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 01.02.2022 - 6 CE 21.2708 - zugrunde lag.

    Vorliegend hat nicht ein Beurteiler eine Eignungsprognose für ein Spitzenamt im Bereich eines anderen Dienstherrn abgegeben, für das dieser Dienstherr in diesem Zeitpunkt noch kein Anforderungsprofil schriftlich fixiert hatte (vgl. zu diesen Umständen des dortigen Falles Bay. VGH , Beschl. v. 01.02.2022 - 6 CE 21.2708, juris Rn. 30).

    Die Erwägung, dass einer der konkurrierenden Bewerber das höchstbewertete Amt innehat, das in seiner Dienststelle erreicht werden kann, stellt die Zuverlässigkeit der Besoldungshöhe als Indikator für die unterschiedliche Wertigkeit der Statusämter nicht in Frage (vgl. Bay. VGH , Beschl. v. 01.02.2022 - 6 CE 21.2708, juris Rn. 39).

  • VGH Bayern, 20.06.2022 - 6 CE 22.731

    Bundesbeamtenrecht, Telekom, Konkurrentenstreit, Beförderung, Beurteilung,

    Verletzt der Dienstherr das aus Art. 33 Abs. 2 GG resultierende subjektive Recht durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung, so kann der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl wenigstens möglich erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 57, B.v. 9.8.2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 70; BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2708 - juris Rn. 17).

    Der Leistungsvergleich unter mehreren Bewerbern im Rahmen einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG hat - vor allem - anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 32 m.w.N.; BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2708 - juris Rn. 20; B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 11).

    Das ergibt sich aus dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 59; BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 52; BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2708 - juris Rn. 34; U.v. 20.8.2020 - 6 B 18.2657 - juris Rn. 22; OVG NW, B.v. 14.6.2021 - 1 B 409.21 - juris Rn. 15).

  • OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/11

    Konkurrentenstreit um das Amt einer Generalstaatsanwältin/ eines

    Der vorliegende Fall ist nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, der dem vom Antragsteller zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 01.02.2022 - 6 CE 21.2708 - zugrunde lag.

    Die Erwägung, dass einer der konkurrierenden Bewerber das höchstbewertete Amt innehat, das in seiner Dienststelle erreicht werden kann, stellt die Zuverlässigkeit der Besoldungshöhe als Indikator für die unterschiedliche Wertigkeit der Statusämter nicht in Frage (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 01.02.2022 - 6 CE 21.2708, juris Rn. 39).

  • VGH Bayern, 17.08.2023 - 6 CE 23.846

    Fiktive Nachzeichnung der letzten regelmäßigen dienstlichen Beurteilung durch

    Anzusetzen ist daher im Ergebnis ein Viertel der für ein Kalenderjahr in der angestrebten Besoldungsgruppe zu zahlenden Bezüge der Endstufe (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2708 - juris Rn. 44 m.w.N., hier für Besoldungsgruppe A13 der (End-)Stufe 8).
  • VG Bayreuth, 22.09.2023 - B 5 E 23.624

    Konkurrentenstreit, Fehlende Verwendungseignung, Gleiche Beurteilung im höheren

    Die Wertigkeit der betroffenen Ämter kann dabei genauso zu berücksichtigen sein wie weitere Kriterien, etwa der berufliche Werdegang, sofern die besonders gelagerten Umstände des Einzelfalls dies ausnahmsweise gebieten (vgl. BayVGH, B.v. 01.02.2022 - 6 CE 21.2708 - juris Rn. 35).
  • VG Kassel, 03.05.2023 - 1 L 1750/22

    Abbruch eines Auswahlverfahrens - Frist für Eilantrag

    Zwar wurde die Antragstellerin um eine Note besser beurteilt als der Mitbewerber, sie befindet sich jedoch in einer niedrigeren Qualifikationsebene, so dass es geboten war, ihre bessere Gesamtnote entsprechend abzuwerten, da an den Inhaber eines höheren Amtes auch höhere Anforderungen gestellt werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18. Februar 2020, - 1 B 1468/19 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. September 2021 - 6 B 1035/21 - Bay. VGH, Beschluss vom 1. Februar 2022 - 6 CE 21.2708 -, alle zit. nach juris).
  • VG Freiburg, 01.02.2023 - 3 K 2733/22

    Konkretes Status- statt Beförderungsamt als Bezugspunkt einer

    bb) Bezugspunkt für die Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG ist das angestrebte Statusamt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 19; BVerwG, Beschlüsse vom 29.07.2020 - 2 VR 3.20 -, juris Rn. 18 und vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 28; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.12.2019 - 4 S 2980/19 -, juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.12.2022 - 6 B 1127/22 -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschluss vom 01.02.2022 - 6 CE 21.2708 -, juris Rn. 19).
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